Die Polizei rät zum verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern, um Unfälle und Verletzungen an Silvester zu vermeiden. Das Polizeipräsidium Trier richtet sich mit diesem Appell auch an die Obere Nahe. Ohne Genehmigung darf Feuerwerk nur in der Neujahrsnacht gezündet werden. Wer Feuerwerk kauft, sollte unbedingt auf das CE-Kennzeichen und die entsprechende Registriernummer achten. Nicht zugelassene oder selbst gebaute Feuerwerkskörper sind gefährlich und können zu schweren Verletzungen führen. Das Zünden von Raketen sollte nur im Freien und mit genügend Abstand zu Personen, Tieren und Gebäuden erfolgen; auf gar keinen Fall sollte man Feuerwerk aus der Hand starten.
Eltern werden gebeten, ihre Kinder über mögliche Gefahren aufzuklären und sie nie unbeaufsichtigt mit Pyrotechnik hantieren zu lassen. Nach Silvester ist besondere Vorsicht bei Blindgängern geboten: Sie dürfen nicht erneut angezündet werden.