Das Bad Kreuznacher Landgericht verhandelt heute über die Berufung eines Bad Kreuznachers, der in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu 21 Monaten Haft verurteilt worden ist. Der 25-jährige Angeklagte soll im Juli 2021 einen seiner Freunde aufgefordert haben, zu einem Spielplatz zu kommen, „wenn er ein Mann sei“. Dieser Aufforderung kam der Mann nach, um ein klärendes Gespräch zu suchen. Am Spielplatz soll der Angeklagte seinem Opfer dann mehrfach ins Gesicht geschlagen und getreten haben.
Etwa einen Monat später soll der Angeklagte dann das Gespräch mit seinem Opfer gesucht haben, um über die inzwischen erhobene Strafanzeige zu sprechen. Da sein Opfer sich aber nicht auf ein Gespräch einlassen wollte, trat der Mann seinem Opfer laut Anklage erneut mehrfach gegen den Kopf. Bei den beiden Angriffen hat der Geschädigte unter anderem eine Schädel- und Nasenprellung sowie Schäden an seinen Schneidezähnen erlitten.