Die unter Denkmalschutz stehende Puricelli-Kapelle auf dem Hauptfriedhof Bad Kreuznach soll wieder als Begräbnisstätte genutzt werden. Die Stadt Bad Kreuznach bietet interessierten Einzelpersonen oder einer Interessensgemeinschaft die Möglichkeit, die Kapelle im Rahmen eines 99-jährigen Erbbaurechts zu übernehmen.
Geschichte und Bedeutung der Kapelle
Die im gotischen Stil erbaute Kapelle wurde 1894 von der Familie Puricelli errichtet und bis 1998 als Begräbnisstättegenutzt. Nach Aufgabe des Nutzungsrechts im Jahr 2019 ging das Gebäude in den Besitz des städtischen Friedhofsüber. Mit der Vergabe des Erbbaurechts soll die Kapelle nun eine würdige und langfristige Nutzung erhalten.
Erbbaurecht: Bedingungen und Möglichkeiten
- Erbbauzins: Symbolisch 1 Euro pro Jahr
- Exklusives Nutzungsrecht als Begräbnisstätte
- Sechs vorhandene Sargplätze nutzbar für Sarg- oder Urnenbestattungen
- Verpflichtung zur denkmalgerechten Instandhaltung der Kapelle
- Pflege der Außenanlagen durch den Erbbauberechtigten (optional über die Friedhofsverwaltung gegen Gebühr)
Interesse an der Nutzung?
Wer Interesse an der Nutzung der Puricelli-Kapelle hat, kann sich für weitere Informationen an die städtische Friedhofsverwaltung wenden:
Hauptfriedhof Bad Kreuznach
- Adresse: Mannheimer Straße 249, 55543 Bad Kreuznach
- Telefon: 0671/888 091 0050
- E-Mail: friedhof@bad-kreuznach.de
Vergabeprozess und Entscheidung
Über die Vergabe des Erbbaurechts entscheidet der Werkausschuss des Friedhofs nach Prüfung der eingereichten Bewerbungen und Nutzungskonzepte.
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