Stadt verbietet Anbringen von Bordsteinrampen
Das Tiefbauamt der Stadt Idar-Oberstein bittet die Bürgerinnen und Bürger, keine unzulässigen Bordsteinkanten zu errichten. Demnach wurden kürzlich bei Kontrollen sowohl mobile als auch fest installierte Rampen vor Grundstückseingängen entdeckt. Die Stadtverwaltung erklärt, dass für solche Rampen im öffentlichen Raum eine Sondergenehmigung erforderlich ist. Insbesondere bei fest verankerten Geräten kann dies sogar eine Sachbeschädigung darstellen. Einer der Gründe für das Verbot ist, dass die Funktion der Straßenentwässerungssysteme eingeschränkt werden könnte.