Der Reichsadler am Eingangsportal des Amtsgerichtes in Bingen wird nicht entfernt. Das hat die Stadtverwaltung Bingen mitgeteilt. Die Beseitigung war mehrheitlich vom Binger Stadtrat beschlossen worden. Da es sich beim Amtsgerichtsgebäude allerdings um ein geschütztes Kulturdenkmal handelt, wurde die Beseitigung des Adlers nicht genehmigt. Vielmehr wurde betont, dass der Adler ein wichtiger Teil der Aussage des Gebäudes in seiner hoheitlichen Funktion ist. Oberbürgermeister Thomas Feser begrüßte diese Entscheidung, denn diese Symbole vergangener Jahrhunderte wären wichtige Mahmale und ein Teil unserer Geschichte.