Heute beginnt am Landgericht Bad Kreuznach der Berufungsprozess um einen 51-jährigen Mann. Der Rollstuhlfahrer wurde in fünf Fällen angeklagt und zeigte sich teilweise geständig. Der 51-jährige war einem seiner Söhne mit dem Rollstuhl gegen den Knöchel und über den Fuß gefahren. Grund der Auseinandersetzung war, dass der Mann trotz Gewaltschutzverfügung seine Ehefrau besuchen wollte. Die Söhne hatten sich ihm daraufhin in den Weg gestellt und die Polizei alarmiert.
Die Beamten erteilten ihm einen Platzverweis, dem er allerdings keine Folge leistete. Einem der beiden Polizisten fuhr er ebenfalls über den Fuß, daraufhin stürzte der Beamte und verletzte sich. Ein paar Tage später kehrte der 51-jährige Rollstuhlfahrer zum Grundstück seiner Frau zurück und wurde erneut von einem seiner Söhne abgefangen. Nach einem Streit schlug der Mann dem Sohn mit der Hand in den Schritt. Daraufhin schlug der Sohn dem Angeklagten auf den Hinterkopf. Das Urteil der Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten wird heute neu verhandelt.