Seesbach gilt nicht mehr als anerkannter Erholungsort. Die Gemeinde musste den Titel abgeben, auf Druck der rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – kurz ADD. Denn der Titel ist an Bedingungen geknüpft, sagt der Leiter der Touristinfo der Verbandsgemeinde Nahe-Glan Ralf Schneberger. Ein Erholungsort benötigt eine gewisse Bettkapazität und eine Aufenthaltsmöglichkeit von mind. zweieinhalb Tagen. In Seesbach hatte es in den letzten Jahren für Touristen ohnehin keine Übernachtungsmöglichkeiten und Angebote mehr gegeben.
Hätte die Gemeinde ihren Titel trotz Aufforderung der ADD behalten, wäre ein teures Aberkennungsverfahren in die Wege geleitet worden. Die ADD prüft aktuell auch bei weiteren Gemeinden in der Nahe-Region, ob sie ihren Titel als anerkannten Erholungsort behalten dürfen.