Die Polizei Birkenfeld informiert über die situative Winterreifenpflicht. Bei witterungsbedingten Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte muss mit entsprechender Bereifung gefahren werden. Zum Beispiel Motorräder und Traktoren sind von der Pflicht ausgenommen. Alle Fahrzeuge die keine Ausnahmeregelung haben sind verpflichtet sich an die Bereifungs-Regel zu halten.
Des weiteren sind nur noch Winterreifen mit einem „Alpine-Symbol“ zugelassen. Alle Winter- und Ganzjahresreifen die vor 2018 produziert wurden, können deswegen nicht mehr benutzt werden. Es wird eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben und das Austauschen der Reifen nach spätestens sechs Jahren. Werden die Regeln nicht eingehalten kann mit Geldstrafen gerechnet werden und auch mit Punkten in Flensburg. Die Faustregel „O bis O“, Oktober bis Ostern, soll einen groben Hinweis darauf geben, wann Winterbereifung sinnvoll wäre.