Mainz-Bingen

Soforthilfe für Unwettergeschädigte

Soforthilfe für Unwettergeschädigte

diego_torres / Pixabay

Das Land Rheinland-Pfalz hat beschlossen, private Haushalte zu unterstützen, die von den Unwettern rund um Pfingsten betroffen sind. Das teilt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach und die Verbandsgemeinde Kirner Land mit. Die Höhe der Soforthilfe kann maximal bis zu 3.000 Euro pro Haushalt betragen.

Landrätin Bettina Dickes zeigte sich zufrieden, dass schnell und unbürokratisch Hilfe angeboten werden kann. Betroffene Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Kirner Land können ab sofort Anträge bei ihrer Verbandsgemeindeverwaltung einreichen. Die Antragsunterlagen sind im Internet unter add.rlp.de zu finden.