Bad Kreuznach

„Spaziergangsverbot“ war rechtmäßig

„Spaziergangsverbot“ war rechtmäßig

WilliamCho / Pixabay

Das Verbot der „Montags- und Samstagsspaziergänge“ in Bad Kreuznach war rechtmäßig. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz und wies damit eine Klage gegen das Verbot ab.
Zwar habe die betreffende Allgemeinverfügung keine Gültigkeit mehr gehabt, weil sie zeitlich ausgelaufen war. Doch an den Verfügungen sei rechtlich trotzdem nichts zu beanstanden gewesen, da die Versammlungsbehörden eine Anordnung zur Abwehr von elementaren Rechtsgütern erlassen dürfen.

Das Gericht habe auch keine Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gehabt, denn nach der damaligen Einschätzung des Robert-Koch-Instituts war die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes notwendig gewesen. Gegen diese Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.