Die Bad Kreuznacher Stadtverwaltung versendet aktuell fast 20.000 Grundsteueränderungsbescheide. Damit setzt sie den Stadtratsbeschluss vom 30. Juni um, in dem der Hebesatz für die Grundsteuer B von bisher 450 Prozent rückwirkend zum 1. Januar auf 500 Prozent angehoben wurde. Der Erhöhungsbetrag wird am 15. November mit der letzten Rate der Grundsteuer B fällig. Für rund 16.200 Steuerzahler beträgt die Erhöhung weniger als 50 Euro, davon für rund 7.200 Steuerzahler weniger als 20 Euro.
Auf die Anforderung eines Erhöhungsbetrages unter drei Euro wurde aus Kostengründen zunächst verzichtet. Bei diesen Grundsteuerpflichtigen wird die Nachforderung erst mit dem Steuerbescheid 2023 festgesetzt.