Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach nimmt Stellung zur Thematik um einen Geflüchteten aus Afghanistan, der in Windesheim untergebracht ist. Mehrere Politiker hatten die Ausweisung des Geflüchteten gefordert. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass sie im Rahmen aller ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten tätig ist. Im Hinblick auf den Zeitpunkt der Ausreise des Mannes seien dem Kreis die Hände gebunden.
Der Geflüchtete war 2023 durch das Sozialamt der Verbandsgemeinde Rüdesheim zur Unterbringung zugewiesen worden. Er lebte in Schloßböckelheim bis er auf Bitten der Verbandsgemeinde in der Notunterkunft in Windesheim untergebracht wurde. Aufgrund seines Verhaltens sei er getrennt von den anderen Bewohnern in einem Wohncontainer einquartiert worden. Der Landkreis habe unter anderem das Integrationsministerium Mainz um Rückführung des Mannes gebeten. Grund dafür war, dass das Asylbegehren des Betroffenen abgelehnt wurde und er zur Ausreise verpflichtet ist. Seit dem Herbst sei der Mann weitgehend unauffällig gewesen.
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