Antenne Bad Kreuznach
Gute Nachrichten für den SV Sommerloch: Der Verein aus dem Landkreis Bad Kreuznach erhält eine Landesförderung in Höhe von 22.500 Euro. Damit möchte der Verein seinen Geräteraum sowie den Zuschauerunterstand sanieren. Möglich macht das das Sonderprogramm zur Förderung von kleinen Baumaßnahmen im Sport.
Insgesamt profitieren 81 Sportvereine in Rheinland-Pfalz von der ersten Förderrunde des Jahres 2025. Die Landesregierung stellt dafür rund 1,7 Millionen Euro bereit. Innenminister Michael Ebling betonte in einem Schreiben an die Vereine:
„Sport verbindet Menschen, stärkt Gemeinschaft und trägt zu einem gesunden Lebensstil bei. Mit dem Sonderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Sportinfrastruktur im Land zu verbessern.“
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz wickelt das Programm gemeinsam mit dem Ministerium ab. Das Ziel: gezielte Unterstützung dort, wo es wirklich nötig ist.
Insgesamt wurden 41 Vereine im Bereich des Sportbunds Rheinland, 26 im Bereich des Sportbunds Pfalz und 14 im Bereich des Sportbunds Rheinhessen berücksichtigt. Die Fördersummen reichen dabei von 11.000 Euro bis knapp 40.000 Euro. Vereine investieren das Geld unter anderem in neue LED-Flutlichtanlagen, Dachsanierungen, Sanitärbereiche oder Sportplatzbau.
In der Region Bad Kreuznach hebt sich besonders der SV Sommerloch hervor. Der Verein plant die Sanierung des Zuschauerbereichs und des Geräteraums. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Sicherheit verbessern, sondern auch die Trainingsbedingungen optimieren.
Der SV Sommerloch ist bekannt für seine aktive Jugendarbeit und die enge Verbindung zur Ortsgemeinde. Neben dem klassischen Fußballbetrieb engagiert sich der Verein bei Veranstaltungen im Dorfleben. Die Unterstützung des Landes stärkt somit nicht nur den Sport, sondern auch das ehrenamtliche Engagement in der Region Bad Kreuznach.
Das Sonderprogramm läuft noch bis Ende 2025. Insgesamt stehen 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. Vereine können Umbauten, Neubauten, Erweiterungen oder Sanierungen geförderter Anlagen beantragen. Auch gepachtete Sportflächen fallen unter die Förderung.
Neu seit Januar: Die Förderquote wurde von 35 auf bis zu 40 Prozent angehoben. Der maximale Förderbetrag liegt jetzt bei 100.000 Euro.
Geschrieben von: Leona Winterfeld
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