Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ehepaares gegen den Landkreis Bad Kreuznach abgewiesen und ihnen damit die Haltung und Pflege von 53 Windhunden verboten. Das Veterinäramt hatte im Februar 2022 erhebliche Mängel in der tierärztlichen Versorgung sowie einen schlechten Pflegezustand der Hunde festgestellt. Als Konsequenz wurden dem Ehepaar noch am selben Tag alle Hunde weggenommen. Außerdem wurde den Klägern ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere erteilt.
Die Halter hatten erfolglos gegen das Verbot geklagt. Das Gericht hat seine Entscheidung auf zwei tierärztliche Gutachten gestützt, die eine grobe Vernachlässigung der Hunde durch die Kläger belegen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz kann das Ehepaar Berufung einlegen.