Für die umstrittene Pall-Halle in der Planiger Straße ist von der Bad Kreuznacher Stadtverwaltung nun eine Baugenehmigung ausgestellt worden. Das teilt die Stadtverwaltung Bad Kreuznach mit. Die baurechtlichen Gesetze in der Landesbauordnung haben Ausnahmen bezüglich der Abstandsflächen geregelt. Deshalb wird der Abstandsflächenverstoß von etwa einem Quadratmeter gegenüber dem Nachbarhaus ausnahmsweise zugelassen.
Außerdem habe die Produktionshalle nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz keine erdrückende Wirkung. Darüber hinaus ist die Abstandsfläche nur auf einem Teilstück überschritten, da die Grundstückgrenze „schräg“ verläuft. Mit dieser neuen Baugenehmigung sei das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. Die Stadtverwaltung sei weiterhin bestrebt, gemeinsam mit den Klägern eine einvernehmliche Lösung zu finden.