Der umstrittene Weinautomat aus Bad Kreuznach bleibt weiterhin außer Betrieb. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt endgültig entschieden, dass er gegen das Jugendschutzgesetz verstößt. Seit Anfang 2023 steht der Weinautomat auf einem Wohngrundstück an der Grenze zur Straße. Ein Winzer aus Bad Kreuznach hat in dem Automaten seine Weine und Sekte verkauft. Die Stadt Bad Kreuznach hat das Gerät im April 2023 verboten, weil es gegen das Jugendschutzgesetz verstößt. Nachdem der Winzer mit einer Klage gegen das Verbot gescheitert ist, hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Nutzung weiterhin untersagt.
Das Weingut hat auch das Widerspruchsverfahren verloren und anschließend Berufung eingelegt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigt. Das bedeutet, dass der Weinautomat nicht wieder in Betrieb geht. Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass niemand alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit über Automaten verkaufen darf. Anders ist es bei Zigarettenautomaten, weil eine technische Vorrichtung sicherstellen kann, dass Jugendliche sie nicht bedienen. Grund dafür sind die unterschiedlichen Wirkweisen von Nikotin und Alkohol.