Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzen werden ab sofort entgegen genommen. Das teilt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Pflanzflächen schon im ersten Teil des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.
Die Anträge werden elektronisch über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer oder postalisch gestellt. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Die Antragsfrist endet Ende dieses Monats. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren endet die Antragsfrist Anfang Mai.