Birkenfeld

Umweltverträglichkeit muss für Betrieb von Brunnen geprüft werden

Umweltverträglichkeit muss für Betrieb von Brunnen geprüft werden

Terranaut / Pixabay

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Für den weiteren Betrieb mehrerer Brunnen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald muss die Umweltverträglichkeit geprüft werden. Das hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, kurz SGD Nord, festgestellt. Bei der sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung wird das Vorhaben auf mögliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen untersucht. Die Ergebnisse sollen bei der Entscheidungsfindung unter Einbeziehung der behördlichen Stellungnahmen und Einwendungen der Öffentlichkeit berücksichtigt werden, so die SGD Nord.

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Der Betrieb der Brunnen war bis März dieses Jahres befristet. Die Hochwald Sprudel und die Schwollener Sprudel GmbH hatten zwei gehobene wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme beantragt. Im Gegensatz zu einer einfachen Erlaubnis beinhaltet die gehobene Erlaubnis ein Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

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