Bad Kreuznach

Urteil für Bad Kreuznacher wegen versuchten Mords

Urteil für Bad Kreuznacher wegen versuchten Mords

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Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen 31-Jährigen wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Mann hatte während der Tat einen Schub seiner paranoiden Schizophrenie. Deswegen hat das Gericht ihn für schuldunfähig erklärt. Dennoch wurde der 31-Jährige als zu gefährlich für die Öffentlichkeit eingestuft und deswegen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Im April war der Mann in der Bad Kreuznacher Bleichstraße einem Bekannten begegnet.

Nach der Begrüßung hat der 31-Jährige ein Messer aus der Jacke gezogen und zwei mal auf das Opfer eingestochen. Beim Versuch, ihn am Kopf zu treffen, wehrte sich der Bekannte jedoch. Er konnte sich in Richtung eines Krankenhauses flüchten. Der 31-Jährige hörte erst auf, den Bekannten zu verfolgen, als ihm ein Zeuge entgegenkam. Die Verletzungen des Opfers waren potentiell lebensgefährlich. Der Verurteilte war bereits vor der Urteilsverkündung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Urteil des Bad Kreuznacher Landgerichts ist rechtskräftig.