Mainz-Bingen

Urteil für Binger Messerangreifer

Urteil für Binger Messerangreifer

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Der Messerangreifer aus Bingen-Büdesheim ist verurteilt worden. Am Nachmittag wurde der Täter vom Landgericht Mainz wegen Totschlags und des versuchten Totschlags in zwei Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht hat den 32-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast 14 Jahren und einem Schmerzensgeld von 60.000 Euro verurteilt.

Im Oktober letzten Jahres hatte der Mann in Bingen-Büdesheim einen 26-Jährigen bei einem Streit mit einem Messer getötet. Zwei weitere Männer wurden gefährlich verletzt. Der Täter verwendete beim Angreifen der beiden Männer neben dem Messer auch eine Mistgabel. Schlussendlich konnte ihm von einem Passanten das Messer abgenommen werden.