Birkenfeld

Verbote an stillen Feiertagen

Verbote an stillen Feiertagen

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Idar-Oberstein erinnert an Regelungen für die stillen Feiertage im November. An Allerheiligen, dem Volkstrauertag und dem Totensonntag gelten nach dem Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage verschiedene Regelungen. Öffentliche Versammlungen, Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages entsprechen oder nicht der Religionsausübung dienen, sind verboten.

Das Verbot bezieht sich an den jeweiligen Feiertagen auf verschiedene Uhrzeiten. Öffentliche Sportveranstaltungen sind am Volkstrauertag und am Totensonntag bis mittags verboten. Ebenfalls verboten sind öffentliche Tanzveranstaltungen an allen drei Feiertagen ab jeweils vier Uhr morgens. Allerheiligen findet am 1. November statt. Der Volkstrauertag fällt dieses Jahr auf den 19. und Totensonntag auf den 26. November.