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Ver.di Streik am Montag an fast allen Deutschen Flughäfen

Ver.di Streik am Montag an fast allen Deutschen Flughäfen
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Flughafenstreik am 10. März 2025: Massive Einschränkungen erwartet

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Am 10. März 2025 kommt es an mehreren großen deutschen Flughäfen zu einem ganztägigen Streik. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat ihre Mitglieder dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Fluggäste müssen sich auf erhebliche Verzögerungen und zahlreiche Flugausfälle einstellen.

Welche Flughäfen sind betroffen?

Der Streik betrifft insgesamt elf deutsche Verkehrsflughäfen. Dazu zählen München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle. An diesen Standorten werden zahlreiche Beschäftigte aus verschiedenen Bereichen, darunter Check-in, Flughafenverwaltung, Bodenabfertigung und Sicherheitskontrollen, ihre Arbeit ruhen lassen. Laut ver.di sollen insgesamt 450 Mitarbeiter allein am Flughafen Düsseldorf streiken.

Welche Auswirkungen hat der Streik?

Durch die Arbeitsniederlegung ist mit zahlreichen Flugausfällen und massiven Verspätungen zu rechnen. Besonders betroffen sind Passagiere, die an den genannten Flughäfen starten oder landen. Fluggesellschaften und Flughäfen haben bereits angekündigt, dass es zu Ausweichflügen und Kapazitätsengpässen kommen könnte.

Betroffene Passagiere werden dringend gebeten, sich rechtzeitig bei ihrer Airline zu informieren. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Informationen zu Annullierungen und Alternativen bereitzustellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Flughafen ist hingegen nicht erforderlich, da die Betreiber keine individuellen Auskünfte zu Flügen geben können.

Welche Rechte haben Passagiere?

Falls ein Flug aufgrund des Streiks ausfällt oder sich erheblich verspätet, greifen die Regelungen der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Betroffene Reisende haben dabei folgende Möglichkeiten:

  • Erstattung des Ticketpreises: Falls die Reise nicht mehr angetreten werden soll, können Passagiere eine volle Rückerstattung des Ticketpreises beantragen.
  • Ersatzflug oder alternative Beförderung: Die Airlines müssen eine alternative Beförderung anbieten, sei es per Flug, Bahn oder Bus.
  • Betreuungsleistungen: Falls es zu langen Wartezeiten kommt, stehen Reisenden unter bestimmten Bedingungen Essen, Getränke und Unterkünfte zu.

Fluggäste sollten sich direkt an ihre Airline wenden, um individuelle Lösungen zu besprechen.

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