Das Ordnungsamt Idar-Oberstein beobachtet vermehrt Verkehrsverstöße bei eScootern. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Nur wer allen Bestimmungen entspricht, erhält ein allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Straßenzulassung, ansonsten darf der Scooter nur auf einem Privatgelände genutzt werden.
Eine Führerschein- oder Helmpflicht für eScooter besteht nicht. Jedoch unterliegen sie der Versicherungspflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist daher zwingend vorgeschrieben. Das Mindestalter für das Fahren mit einem eScooter liegt bei 14 Jahren.