Das Veterinäramt der Bad Kreuznacher Kreisverwaltung versteigert mehrere Huskys. Die acht Husky-Welpen und ihre Eltern wurden Ende des Jahres aus tierschutzwidriger Haltung herausgeholt und zwischenzeitlich im Bad Kreuznacher Tierheim untergebracht. Bis zur Versteigerung der Tiere kommt die Kreisverwaltung für die Kosten der Tiere auf. Die Eigentümer haben außerdem ein Anrecht darauf, dass die Tiere nicht unter Wert abgegeben werden. Der ersteigerte Erlös wird dann dafür genutzt um die Verbindlichkeiten der Eigentümer gegenüber der Kreisverwaltung zu mindern.
Dabei sei den Verantwortlichen bewusst, wie unglücklich das Wort Versteigerung klinge. Dies sei der rechtliche Weg, den das Tierschutzgesetz vorschreibt, so Hilger weiter. Interessierte Bieter müssen eine Selbstauskunft vorlegen und werden außerdem zu einem Vorgespräch geladen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Tiere in gute Verhältnisse gelangen.