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Verwaltungen machen von Hausrecht Gebrauch

Verwaltungen machen von Hausrecht Gebrauch

webandi / Pixabay

In den Verwaltungen der Städte Bad Kreuznach und Idar-Oberstein gilt weiterhin die Maskenpflicht. Auch wenn gestern offiziell die meisten verpflichtenden Corona-Regeln entfallen sind, machen die Stadtverwaltungen damit von ihrem Hausrecht Gebrauch. Grundsätzlich ist die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und im Handel weggefallen.

In medizinischen Einrichtungen und im öffentlichen Personen-Nahverkehr bleibt die Maskenpflicht aber weiterhin als Basis-Schutzmaßnahme bestehen. Dass es in Rheinland-Pfalz keine so genannte „Hotspot-Regelung“ geben wird, hat der Ministerrat bereits am vergangenen Dienstag beschlossen. Diese hätte den Fortbestand einiger Corona-Maßnahmen ermöglicht.