Die Verbandsgemeindeumlage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg seit dem Jahr 2022 ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Geklagt hatte die Ortsgemeinde Roth, die vor zwei Jahren eine Umlage in Höhe von rund 140.000 Euro zahlen sollte. Darunter auch die Sonderumlage, die Verbandsgemeindebürgermeister Michael Cyfka erklärt: „Die Sonderumlage wurde damals von allen 17 Gemeinden im Rahmen des sogenannten Fusionsvertrags beschlossen. Auch die Ortsgemeinde Roth hatte das so beschlossen. Das die sogenannten Altschulden der VG Stromberg durch die zehn Ortsgemeinden der ehemaligen VG Stromberg auch abgetragen werden müssen. Das ist dann auch bis 2025 so passiert, bis dahin sind dann die Verbindlichkeiten abgetragen.“
Die Klage ging allerdings nach hinten los. Die Richter stellten fest, dass die Ortsgemeinden hätten mehr zahlen müssen. Die 2020 im Fusionsvertrag zwischen den Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg vereinbarte Sonderumlage muss laut den Richtern fünf Jahre lang zwingend 4 Prozent pro Jahr betragen. Die VG hatte diese Sonderumlage im Jahr 2022 allerdings auf 3,5 Prozent gesenkt. Nun müssen alle 17 Ortsgemeinden die fehlenden Beträge nachzahlen.