Eine Wasserentnahme aus der Nahe oder anderen Gewässern ist ohne eine entsprechende Genehmigung verboten. Darauf machen die Untere Wasserbehörde des Kreises Bad Kreuznach, die Stadtverwaltung und der Angelsportverein Nahe 1880 aufmerksam. In manchen Fällen ist bereits die Genehmigung von der Kreisverwaltung eingezogen und die Wasserentnahme vollständig untersagt worden.
In den vergangenen Tagen war es in Bad Kreuznach zu einem solchen Fall gekommen. Dabei können die Mitglieder des ASV nicht eingreifen, sondern lediglich aufklären und die Informationen an die Kreisverwaltung weiter geben. Aktuell liegt der Pegel der Nahe bei einem Wert von 2,4 Metern.