Der umstrittene Weinautomat in Bad Kreuznach bleibt trotz Widerspruch des Besitzers außer Betrieb. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Der Automat stand seit Anfang des letzten Jahres auf dem Privatgrundstück eines Winzers an der Kaiser-Wilhelm-Straße. Das Weingut hatte dort seinen selbst gemachten Wein und Sekt verkauft. Ende April 2023 hatte die Stadt Bad Kreuznach den Weinautomaten wegen des Jugendschutzgesetzes verboten.
Daraufhin legte das Weingut erst Widerspruch ein und klagte schließlich gegen das Urteil. Die Koblenzer Richter haben sich jetzt gegen den Weinautomaten entschieden. Grund dafür sei, dass alkoholische Getränke nicht in öffentlichen Automaten angeboten werden dürfen. Ausnahmen seien nur in gewerblichen Räumen möglich, so das Verwaltungsgericht weiter. Das Weingut kann gegen diese Entscheidung noch in Berufung gehen.