Ab Freitag greifen in Rheinland-Pfalz weitere Öffnungsschritte. Das hat der Ministerrat mit der 24. Coronabekämpungsverordnung des Landes beschlossen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten wieder gestattet. Auch privat darf mit bis zu 100 Gästen wieder größer gefeiert werden. Zudem ist der Veranstaltungsbereich komplett neu geregelt worden und richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und Zuschauenden. Des weiteren können Clubs und Diskotheken unter Testpflicht und Personenbegrenzung wieder öffnen. Proben der Laienkultur werden für Gruppen bis zu 50 Personen möglich sein. Außerdem entfällt für Kinder bis einschließlich 14 Jahre grundsätzlich die Testpflicht. Alle Öffnungsschritte im Detail finden Interessierte auf corona.rlp.de.